Honorar & Transparenz
Die Vergütung anwaltlicher Leistungen richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder – sofern sinnvoll und gewünscht – nach einer individuellen Honorarvereinbarung.
Im Überblick:
- gesetzliche Grundlage: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Festgebühren bei gerichtlichen Tätigkeiten (z. B. Zivil-, Verwaltungs- und Arbeitsrecht)
- Rahmengebühren vor allem bei außergerichtlichen Tätigkeiten und im Strafrecht (Gebührenspielraum bei Rahmengebühren: 0,5 bis 2,5)
Die konkrete Höhe richtet sich nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und Gegenstandswert
Transparenz und Fairness sind mir besonders wichtig.
Daher informiere ich Sie bereits vor Mandatserteilung klar darüber, welche Kosten entstehen können.
Erstberatung
Die Erstberatung dient der rechtlichen Einordnung Ihres Anliegens sowie der Besprechung der weiteren Vorgehensweise. (Erstberatung = rechtliche Prüfung und Handlungsempfehlung)
Vergütung der Erstberatung:
- nach RVG oder pauschal nach Vereinbarung
- Die Höhe der Kosten wird vorab transparent kommuniziert
- Eine kostenfreie Ersteinschätzung kann im Einzelfall angeboten werden (Ersteinschätzung = Besteht Handlungsbedarf oder nicht)
- Bei Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist das Honorar nach dem RVG auf maximal 190 € zuzüglich Umsatzsteuer und gegebenenfalls Auslagen begrenzt.
- Das Honorar für eine etwa einstündige Erstberatung beträgt in der Regel 100 € zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen.
Ich stehe Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass eine rechtliche Beratung – auch im Gespräch – als kostenpflichtige Erstberatung abgerechnet wird.
Abrechnung nach Zeit oder Pauschale
Je nach Art und Umfang des Mandats erfolgt die Abrechnung:
- nach gesetzlichen Gebühren (RVG)
- nach Zeitaufwand
- oder auf Grundlage einer Pauschalvergütung
Welche Abrechnungsform für Sie die sinnvollste ist, besprechen wir gemeinsam.
Weitere Fälle
Beratungs,- und Prozesskostenhilfe
Wer nur über begrenzte finanzielle Mittel verfügt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Beratungshilfe oder – im Falle eines gerichtlichen Verfahrens – Prozesskostenhilfe erhalten.
Diese staatlichen Unterstützungen sollen sicherstellen, dass niemand aus finanziellen Gründen auf die Durchsetzung seiner Rechte verzichten muss. Ein Teil der anwaltlichen Kosten wird dabei von der Staatskasse übernommen, sodass sich die eigenen Kosten deutlich reduzieren oder ganz entfallen können.
Gerne prüfe ich im persönlichen Gespräch, ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen.
Rechtsschutzversicherung
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese in vielen Fällen die Anwalts- und Gerichtskosten. Voraussetzung ist eine vorherige Deckungsanfrage, in der geprüft wird, ob der Versicherungsfall vom Versicherungsschutz umfasst ist.
Nach erteilter Deckungszusage kann die Abrechnung direkt mit der Rechtsschutzversicherung erfolgen.
Eine vereinbarte Selbstbeteiligung je Versicherungsfall ist vom Mandanten selbst zu tragen und wird direkt mit der Kanzlei abgerechnet.
